Finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland für das Jahr 2024: Förderbeträge erhöht – Antragstellung ab sofort möglich
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland führt das erfolgreiche Förderprogramm für das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) für nautisches und technisches Seepersonal auch im Jahr 2024 fort. Dabei profitieren Unternehmen und Fortzubildende erstmalig von erhöhten Förderbeträgen, wodurch den in den letzten Jahren gestiegenen Lehrgangskosten Rechnung getragen wird.
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland hat für das Förderjahr 2024 entschieden, sowohl die Förderhöchstbeträge je Unterstützungsberechtigter/m als auch je Fortbildungsmaßnahme um jeweils € 600 anzuheben – auf € 3.600 bzw. € 4.600. Zudem wird die maximale Förderhöhe der überbetrieblichen Ausbildung ebenfalls um € 600 auf € 3.200 angehoben. Somit kann den in der Aus- und Weiterbildung des maritimen Nachwuchses engagierten Unternehmen in Deutschland weiterhin ein umfassendes und zielgerichtetes Förderinstrument angeboten werden.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2024 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden.
Die Anträge für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) für das Jahr 2024 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit der digitalen Einreichung der Anträge über das Serviceportal der Stiftung. Für die Registrierung eines Zugangs zum Serviceportal wenden Sie sich gern an das Sekretariat der Stiftung (Email: info@stiftung-schifffahrtsstandort.de). Von Fortzubildenden selbst gestellte Anträge sind weiterhin im Original bei der Stiftung einzureichen.
Die Frist zur Einreichung der Anträge für Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) im Jahr 2024 endet am 28. Februar 2025, 18:00 Uhr. Die entsprechenden Formulare und Bedingungen sind auf der Website der Stiftung veröffentlicht, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Download Pressemitteilung (PDF)Antragstellung für Fortbildungsmaßnahmen 2023 ab sofort möglich – über das neue „Serviceportal der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ können Anträge auf finanzielle Unterstützung nunmehr auch digital gestellt werden
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland führt die 2022 erfolgreich wieder eingeführte Förderung des Absolvierens von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) für nautisches und technisches Seepersonal auch 2023 fort.
Fortbildungsmaßnahmen – Einreichung für Unternehmen ab sofort auch digital möglich
Anträge für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) des Jahres 2023 können ab sofort gestellt werden. Das neue Antragsformular sowie die Bedingungen sind bereits auf der Website der Stiftung hinterlegt. Für Unternehmen besteht erstmals die Möglichkeit die Anträge auch als digitale Datei auf dem Serviceportal einzureichen (nach vorheriger erfolgreicher Registrierung, siehe unten). Von Fortzubildenden selbst gestellte Anträge sind weiterhin im Original bei der Stiftung einzureichen.
Die Frist zur Einreichung der Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) 2023 läuft bis zum 29. Februar 2024, 18:00 Uhr.
Unterstützung der Berufsausbildung – digitale Antragstellung ebenfalls möglich
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland freut sich darüber hinaus, dass Unternehmen ab sofort auch Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung digital bei der Stiftung einreichen können. Diese Vereinfachung im Antragsverfahren trägt der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt Rechnung.
Zur Nutzung ist die einmalige Registrierung für das „Serviceportal der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ notwendig. Über den Zugang zu einem persönlich eingerichteten Datenraum je Antragsteller erfolgt dann das Einreichen der Anträge als Datei auf dem Serviceportal – sowie nach Prüfung des Antrags auch die Bereitstellung der Informationsschreiben der Stiftung.
Für weitere Informationen sowie die Einrichtung eines Zugangs zum Serviceportal wenden Sie sich gern per E-Mail an das Sekretariat der Stiftung (info@stiftung-schifffahrtsstandort.de). Die bislang angebotene Antragstellung per Original ist weiterhin möglich.
Download Pressemitteilung (PDF)10 Jahre Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland: Erhöhte Fördersätze, Ausweitung des Förderprogramms und digitale Antragstellung 2023
Seit dem Jahr 2013 profitiert der deutsche maritime Standort von der Förderung der Berufsausbildung des nautischen und technischen Nachwuchses durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. Sie feiert damit im Jahr 2023 ihre zehnjährige Fördertätigkeit und blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahrzehnt der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung zurück. Im Jubiläumsjahr 2023 erfolgen einige wichtige Anpassungen und Modernisierungen des Förderprogramms. Die Stiftung bietet damit auch für die Zukunft verlässliche und attraktive Förderinstrumente für in der Ausbildung engagierte Reedereien.
Seit Anfang des Jahres 2023 wird das Niveau der Förderbeträge für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung angehoben und die Förderung der Berufsausbildung von Elektrotechnischen Offiziersassistent/innen (ETOA) in das Förderregime aufgenommen. Den Antragstellern wird neben dem bewährten Antragsverfahren auch die Möglichkeit einer digitalen Antragstellung über ein Serviceportal eröffnet. Hinsichtlich der Flaggenführung der Ausbildungsschiffe werden zukünftig EWR(Europäischer Wirtschaftsraum)-Flaggen den EU-Flaggen gleichgestellt. Die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung wird 2023 unverändert fortgeführt und auch die an die Stiftung im Rahmen einer Ausflaggung ggf. zu entrichtenden Ablösebeträge bleiben der Höhe nach unverändert:
Ablösebeträge 2023 bleiben (in der Höhe) unverändert
Die Stiftung hat die Ablösebeträge für das Jahr 2023 am 7. Dezember 2022 erneut und der Höhe nach (im Vergleich zum Vorjahr) unverändert festgesetzt. Die seit dem 1. Januar 2023 gültigen Ablösebeträge für Ausflaggungen nach § 7 Abs. 3 FlRG wurden Ende Dezember 2022 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2022 B9) veröffentlicht.
Die Antragsformulare zur Entrichtung eines Ablösebetrages sind auf der Website der Stiftung unter www.stiftung-schifffahrtsstandort.de hinterlegt.
Erweiterung der Förderung und Anhebung der Förderbeträge ab 2023
Ab dem Förderjahr 2023 unterstützt die Stiftung auch die Berufsausbildung Elektrotechnischer Offiziersassistent/innen (ETOA) und erweitert damit ihr Förderprogramm analog zur Ausbildungsplatzförderung des Bundes.
Die Förderbeträge der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung werden seit Januar 2023 auf das in den ersten Jahren der Stiftungstätigkeit gültige Niveau angepasst und somit deutlich erhöht: Für die Ausbildung von Nachwuchsoffizier/innen können Unternehmen künftig 8.000 € pro Quartal, für die Ausbildung von Schiffsmechaniker/innen, nautischen, technischen sowie elektrotechnischen Offiziersassistent/innen 3.500 € pro Quartal an finanzieller Unterstützung erhalten. Damit setzt die Stiftung ein starkes Signal an ausbildende Unternehmen sowie einen zusätzlichen Anreiz, die wichtigen Bemühungen zur Nachwuchssicherung im wettbewerbsintensiven Bewerbermarkt und bei den Ausbildungsangeboten insgesamt weiter auszubauen.
Des Weiteren ist zukünftig durch die Stiftung eine Förderung der nautischen und technischen Ausbildung und Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern auf Seeschiffen möglich, die in deutschen Schiffsregistern eingetragen sind und die die deutsche oder eine andere EU- oder EWR-Flagge führen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2023 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden – 2023 erstmals auch in digitaler Form
Ab dem Jahr 2023 bietet die Stiftung Unternehmen zusätzlich die Möglichkeit, die Anträge auf finanzielle Unterstützung nach einmaliger Registrierung über ein Serviceportal auf digitalem Weg einzureichen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2023 können ab sofort gestellt werden (Antragsfristen bitte beachten). Das neue Antragsformular sowie die Bedingungen sind bereits auf der Website der Stiftung hinterlegt. Die digitale Einreichung der Anträge ist voraussichtlich ab Anfang Februar 2023 möglich, weitere Informationen hierzu werden dann auf der Website veröffentlicht.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2023 können ab Anfang März 2023 bei der Stiftung gestellt werden – ebenfalls auch digital
Neben der Ausbildung dient auch die stetige Fortbildung dem Erhalt und Ausbau des notwendigen maritimen Know-hows. Deswegen unterstützt die Stiftung seit dem vergangenen Jahr auf Antrag erneut das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) finanziell und unterstreicht hiermit die Bedeutung fortwährender Qualifizierung im nautisch-technischen Bereich. Seit dem Jahr 2022 werden auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker oder zum Technischen Offiziersassistenten von der Stiftung finanziell unterstützt, sofern die Antragsvoraussetzungen hierfür vorliegen. Die Stiftung wird diese Förderung auch 2023 in vollem Umfang anbieten.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2023 können voraussichtlich ab Anfang März 2023 bei der Stiftung gestellt werden. Die Formulare und Bedingungen werden Anfang März 2023 auf der Website der Stiftung veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des vergangenen Jahres 2022 noch bis zum 28. Februar 2023, 18:00 Uhr, bei der Stiftung gestellt werden können.
Download Pressemitteilung (PDF)Wiederaufnahme und Ausweitung der Fortbildungsförderung durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland für das Jahr 2022 – Antragstellung ab sofort möglich
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland teilt mit, dass sie für das Jahr 2022 auch das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) für nautisches und technisches Seepersonal wieder umfassend finanziell unterstützen wird.
Die Stiftung hatte sich bereits bis 2018 sehr erfolgreich in der Fortbildungsförderung engagiert, zuletzt lag der Fokus der Stiftungstätigkeit jedoch auf der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischen Seepersonal. In den vergangenen neun Jahren Ihres Bestehens konnte die Stiftung insgesamt bereits mehr als 31.000 Anträge positiv entscheiden und in Zusammenhang damit die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal am Standort Deutschland mit mehr als 140 Mio. Euro finanziell unterstützen.
Mit der Wiedereinführung der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen trägt die Stiftung auch der zunehmenden Geschwindigkeit u.a. in Bezug auf technische Innovationen und Regulatorik und der Notwendigkeit der stetigen Fortbildung Rechnung, um das notwendige maritime Know-How zu erhalten und weiter auszubauen. Gleichzeitig wird durch die erstmalige Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durch die Stiftung die Bedeutung der anspruchsvollen beruflichen Ausbildung von nautischem und technischem Seepersonal unterstrichen und gewürdigt.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung ist, dass die Fortbildungsmaßnahmen als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sind. Erstmals werden darüber hinaus im Jahr 2022 auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsgängen zum Schiffsmechaniker oder zum Technischen Offiziersassistenten finanziell unterstützt.
Zu den Einzelheiten:
Für die jeweilige Fortbildungsmaßnahme wird eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro für die Lehrgangskosten gewährt, wobei insgesamt höchstens 4.000 Euro pro Unterstützungsberechtigter/m für Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2022 gewährt werden können. Fortbildungsmaßnahmen, deren direkte Maßnahmenkosten (Lehrgangsgebühren) weniger als 250 € betragen, werden nicht durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland unterstützt. Aus mehreren Abschnitten bestehende Fortbildungsmaßnahmen (wie bspw. Refresher-Kurse), deren einzelne Maßnahmenkosten weniger als 250 € betragen, sind allerdings grundsätzlich unterstützungsfähig, sofern der Gesamtbetrag der direkten Maßnahmenkosten dieser Fortbildungsmaßnahme mindestens 250 € beträgt und die Beantragung der Förderung aller Abschnitte dieser Fortbildungsmaßnahme in einem Antrag erfolgt.
Das Angebot der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung richtet sich primär an Unternehmen, deren Mitarbeitende Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Sollte in Ausnahmefällen eine Übernahme der Kosten der Fortbildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber nicht möglich sein, besteht für Fortzubildende die Möglichkeit, selbst einen Antrag bei der Stiftung zu stellen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen können (im Original) unter Verwendung des auf der Website hinterlegten Antragsformulars bei der Stiftung eingereicht werden. Weitere Details sind der Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung sowie den ausführlichen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung zu entnehmen.
Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2022 endet am 28. Februar 2023, 18:00 Uhr. Die entsprechenden Formulare und Bedingungen sind bereits auf der Website der Stiftung veröffentlicht, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2022 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden.
Download Pressemitteilung (PDF)Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland startet mit erweitertem Förderangebot ins zehnte Jahr ihres Bestehens
Im zehnten Jahr ihres Bestehens setzt die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland (Stiftung) die erfolgreiche Förderung der Berufsausbildung von nautischem und technischen Seepersonal am Standort fort – und erweitert diese noch in 2022. Hierbei wird das bewährte Grundkonzept beibehalten, die Förderbeträge für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Zusätzlich wird die Stiftung 2022 wieder die Absolvierung von Fortbildungsmaßnamen (Lehrgängen) fördern. Gleichzeitig ermöglicht die Stiftung mit den der Höhe nach unveränderten Ablösebeträgen weiterhin Planungssicherheit für deutsche Schifffahrtsunternehmen.
Ablösebeträge 2022
Die Stiftung hat die Ablösebeträge für das Jahr 2022 am 6. Dezember 2021 erneut und der Höhe nach (im Vergleich zum Vorjahr) unverändert festgesetzt. Die seit dem 1. Januar 2022 gültigen Ablösebeträge für Ausflaggungen nach § 7 Abs. 3 FlRG wurden Ende Dezember 2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2020 B8) veröffentlicht.
Die Antragsformulare zur Entrichtung eines Ablösebetrages sind hier auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2022 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden
Die Förderbeträge und Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der nautischen und technischen Ausbildung und Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern auf Seeschiffen, die in deutschen Schiffsregistern eingetragen sind und die die deutsche oder eine andere EU-Flagge führen, werden unverändert fortgeführt.
Die Förderung der Berufsausbildung durch die Stiftung ist mit ihrem bewährten Konzept eine verlässliche Konstante für die in Ausbildung und Qualifizierung engagierten Reedereien. Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2022 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen bitte beachten). Das neue Antragsformular ist bereits heir auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt.
Wiederaufnahme und Ausweitung der Fortbildungsförderung durch die Stiftung für das Jahr 2022
Mehr denn je verlangt die zunehmende Geschwindigkeit u.a. in Bezug auf technische Innovationen und Regulatorik eine stetige Fortbildung, um das notwendige maritime Know-How zu erhalten und weiter auszubauen. Deswegen unterstützt die Stiftung ab dem Jahr 2022 auf Antrag erneut das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) finanziell und unterstreicht hiermit die Bedeutung fortwährender Qualifizierung im nautisch-technischen Bereich. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sein. Die Kosten für diese Lehrgänge können von der Stiftung gefördert werden. Darüber hinaus können im Jahr 2022 erstmals auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker oder zum Technischen Offiziersassistenten von der Stiftung finanziell unterstützt werden, sofern die Antragsvoraussetzungen hierfür vorliegen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2022 können voraussichtlich ab Anfang März 2022 bei der Stiftung gestellt werden. Die entsprechenden Formulare und Bedingungen werden Ende Februar 2022 auf der Website der Stiftung veröffentlicht.
Download Pressemitteilung (PDF)Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland steht für Kontinuität und Planungssicherheit – auch in herausfordernden Zeiten
Die Ausbildungsförderung der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland (Stiftung) ist ein etabliertes Instrument zur Unterstützung der Ausbildungsanstrengungen der deutschen Reedereien und damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des maritimen Know-how am Schifffahrtsstandort Deutschland. Auch im neunten Jahr ihres Bestehens unterstützt die Stiftung zuverlässig die Berufsausbildung von Besatzungsmitgliedern mit (im Vergleich zum Vorjahr) unveränderten Zuschüssen. Die im Rahmen von Ausflaggungen zu entrichtenden Ablösebeträge bleiben für das Jahr 2021 ebenfalls konstant. Die Stiftung ermöglicht den Unternehmen in der Seeschifffahrt damit weiterhin Planungssicherheit.
Ablösebeträge 2021 unverändert
Die Stiftung hat die Ablösebeträge für das Jahr 2021 am 10. Dezember 2020 erneut und der Höhe nach (im Vergleich zum Vorjahr) unverändert festgesetzt. Die entsprechende Bekanntmachung der Regelungen zur Festsetzung der Höhe des Ablösebetrages für Ausflaggungen nach § 7 Absatz 3 und 5 des Flaggenrechtsgesetzes (FlRG) wurde bereits Ende Dezember 2020 im Bundesanzeiger (Banz AT 30.12.2020 B9) veröffentlicht.
Die Antragsformulare zur Entrichtung eines Ablösebetrages sind auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Förderbeträge 2021 unverändert – Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2021 können ab Ende Januar 2021 bei der Stiftung gestellt werden.
Die Förderbeträge und Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der nautischen und technischen Ausbildung und Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern auf Seeschiffen, die in deutschen Schiffsregistern eingetragen sind und die die deutsche oder eine andere EU-Flagge führen, werden unverändert fortgeführt. Besonders in einer Zeit zusätzlicher gravierender Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie bietet die Förderung der Stiftung mit ihrem bewährten Konzept eine verlässliche Konstante für die im Bereich von Ausbildung und Qualifizierung engagierten Reedereien.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2021 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen bitte beachten). Das neue Antragsformular ist bereits auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Download Pressemitteilung (PDF) Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland:
Fristverlängerung für die Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung für das I. Quartal des Jahres 2020
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland (Stiftung) fördert mit ihrem bewährten Konzept auch 2020 als verlässlicher Partner der Seeschifffahrt die Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal. Dabei ist sich die Stiftung bewusst, dass die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) den deutschen Reedereien neben erheblichen wirtschaftlichen zunehmend auch organisatorische Probleme bereiten. Die in den vergangenen Tagen von Bund und Ländern in mehreren Schritten erlassenen Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte, die der Verhinderung eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen dienen, wirken sich auch unmittelbar auf die Arbeitsorganisation und -fähigkeit der Unternehmen in der Seeschifffahrt aus. Viele Reedereien haben zur Umsetzung dieser Maßnahmen in kürzester Zeit einen Großteil ihres Landpersonals in Verwaltungsbereichen aufgefordert, soweit möglich, die Bürostandorte nicht mehr aufzusuchen und Tätigkeiten im Homeoffice fortzuführen, oder mangels dieser Möglichkeit, einzelne Tätigkeiten vorübergehend einzustellen. Hierdurch sind auch Verzögerungen bei der Erstellung, Unterzeichnung sowie dem postalischen Versand der Anträge zu erwarten.
Aufgrund dieser weitreichenden, von den Antragstellern nicht vorhersehbaren Entwicklungen hat der Vorstand der Stiftung beschlossen, die Frist zur Einreichung von Anträgen für das I. Quartal 2020 zu verlängern. Sie endet statt am 31. März 2020 nunmehr am 30. Juni 2020 um 18:00.
Mit dieser Maßnahme möchte die Stiftung gewährleisten, dass jede ausbildende Reederei – trotz der aktuellen Herausforderungen – die Möglichkeit erhält, die bewährte Förderung vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können und gleichzeitig ihre Mitarbeiter bestmöglich, im Rahmen der aktuellen Leitlinien von Bund und Ländern, schützen zu können.
Das Antragsformular sowie die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt.
Download Pressemitteilung (PDF) Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland:
Stabile Förderung und unveränderte Ablösebeträge für 2020
Im achten Jahr ihres Bestehens fördert die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland die Berufsausbildung von Besatzungsmitgliedern mit (im Vergleich zum Vorjahr) unveränderten Beträgen. Auch die an die Stiftung im Rahmen von Ausflaggungen zu entrichtenden Ablösebeträge bleiben für das Jahr 2020 gleich.
Ablösebeträge 2020
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland (Stiftung) hat die Ablösebeträge für das Jahr 2020 am 5. Dezember 2019 erneut und der Höhe nach (im Vergleich zum Vorjahr) unverändert festgesetzt. Die am 29. Januar 2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.01.2020 B7) veröffentlichten Ablösebeträge für Ausflaggungen nach § 7 Abs. 3 FlRG sehen somit weiterhin wie folgt aus:
Bruttoraumzahl bis zu 500: 2.051 €
Bruttoraumzahl von über 500 bis 1.600: 3.153 €
Bruttoraumzahl von über 1.600 bis 3.000: 4.262 €
Bruttoraumzahl von über 3.000 bis 8.000 €: 6.552 €
Bruttoraumzahl von über 8.000 bis 14.000: 7.955 €
Bruttoraumzahl von über 14.000 bis 20.000: 10.530 €
Bruttoraumzahl von über 20.000 bis 80.000: 13.183 €
Bruttoraumzahl von über 80.000: 19.632 €
Die entsprechenden Antragsformulare zur Entrichtung eines Ablösebetrages sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 können bereits bei der Stiftung gestellt werden
Die Förderbeträge für die finanzielle Unterstützung der nautischen und technischen Ausbildung und Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern auf Seeschiffen, die in deutschen Schiffsregistern eingetragen sind und die die deutsche oder eine anderen EU-Flagge führen, bleiben unverändert: Auch für das Jahr 2020 können sie auf dem beachtlichen Niveau des Jahres 2019 gehalten werden, was gerade vor dem Hintergrund des andauernden schwierigen wirtschaftlichen Umfelds in der Seeschifffahrt als großer Erfolg zu sehen ist.Neuerungen bei der Antragsstellung
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 können bereits (für das 1. Quartal 2020) bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen bitte beachten).
Das Förderregime der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wird im Jahr 2020 bis auf sehr wenige Änderungen im Vergleich zu 2019 unverändert fortgeführt.
Die Stiftung bittet jedoch darum, die folgenden Neuerungen zu beachten:
Das Antragsformular für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 wurde bereits entsprechend angepasst und auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
Download Pressemitteilung (PDF)Ab dem 25. Mai 2018 können nur noch die aktuellen Antragsformulare und Formblätter von der Stiftung akzeptiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland (Stiftung) in Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neue Antragsformulare zur Beantragung von finanzieller Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal und von Fortbildungsmaßnahmen 2018 (Lehrgängen) im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal veröffentlicht hat.
Ebenfalls wurden neue Formblätter zur Entrichtung eines Ablösebetrages in Verbindung mit einem Antrag auf zeitweise Ausflaggung mit Ausgleich nach § 7 Abs. 3 FlRG veröffentlicht.
Die neuen Formulare und Formblätter unterscheiden sich von den alten lediglich im Detail bzw. bei den jeweiligen Erklärungen, welche aufgrund des in Krafttretens der DSGVO am 25. Mai 2018 angepasst werden mussten.
In diesem Zusammenhang weist die Stiftung darauf hin, dass die bisherigen Formulare und Formblätter ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr akzeptiert werden können. Dementsprechend bittet die Stiftung die Antragsteller darum, ab dem 25. Mai 2018 nur noch die aktuellen Formulare zu verwenden, welche auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt sind.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal im Jahr 2018.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland (Stiftung) zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei Verschiebungen des geplanten Ausflaggungszeitraums seit dem 2. Mai 2018 ein neues Formular zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Entrichtung eines Ablösebetrages gemäß § 7 Abs. 3 FlRG verwendet. In der neuen Bescheinigung wird statt des (ursprünglichen) konkreten beantragten Ausflaggungszeitraums mit Anfangs- und Enddatum nur noch der Zeitraum, für den der Ablösebetrag bei der Stiftung entrichtet wurde, genannt.
Der Zeitraum der Ausflaggung beginnt am Tag des Wirksamwerdens der Ausflaggungsgenehmigung des BSH.
In diesem Zusammenhang bittet die Stiftung die Antragsteller um Information über den tatsächlichen Beginn der Ausflaggungsgenehmigung, welche gern per E-Mail erfolgen kann. Die Stiftung teilt ergänzend mit, dass Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal im Jahr 2018 bei der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland seit Mitte April 2018 gestellt werden können. Die Antragsformulare sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt.
Anpassung der finanziellen Unterstützungsbeträge für die Berufsausbildung ab dem 1. Quartal 2018.
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland geht 2018 in das sechste Jahr der erfolgreichen finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal. In den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit hat die Stiftung rund 94 Mio. € an Förderbeträgen, dies entspricht durchschnittlich rund 19 Mio. € pro Jahr, an die Antragsteller auf finanzielle Unterstützung geleistet. Vor dem Hintergrund des andauernden schwierigen wirtschaftlichen Umfelds in der Seeschifffahrt ist dies als großer Erfolg im Bereich der finanziellen Unterstützung der maritimen Berufsausbildung zu werten.
Die finanziellen Unterstützungsbeträge für die Berufsausbildung sind ab dem 1. Quartal 2018 durch die Stiftungsgremien wie folgt angepasst worden:
Berufsausbildung / Qualifizierung | Finanzielle Unterstützungsbeträge pro Quartal ab 01.01.2018 |
---|---|
zum Schiffsmechaniker | € 2.625 |
zum nautischen Offiziersassistenten | € 2.625 |
zum technischen Offiziersassistenten | € 2.625 |
von Kapitänen und Schiffsoffizieren (bei vorhergehender Arbeitslosigkeit) | € 6.000 (€ 7.125) |
Neue Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2018 können bereits bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen beachten).
Die Antragsformulare sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt. Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland weist bereits jetzt darauf hin, dass die Abgabefrist für die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung für das 1. Quartal 2018 am 03.04.2018, 18:00 Uhr, endet.
Siehe hierzu www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/Foerderung.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal im Jahr 2018 können voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2018 gestellt werden.
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland bleibt ein Erfolgsmodell – ihre etablierten Förderinstrumente werden zunehmend stark nachgefragt .
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland geht 2017 in das fünfte Jahr der erfolgreichen finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal. Bereits in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit hat die Stiftung rund 75 Mio. € an Förderbeträgen an die Antragsteller auf finanzielle Unterstützung geleistet, davon in den letzten beiden Jahren mehr als 42 Mio. €.
„Die Ausbildungsförderung der Stiftung ist mittlerweile ein etabliertes Instrument zur Unterstützung der Ausbildungsanstrengungen der deutschen Reedereien. Dies zeigt sich auch an der Anzahl der Unternehmen, die diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen – sie ist kontinuierlich auf inzwischen über 80 Unternehmen im Jahr 2016 angestiegen“, sagt Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. „Die Stiftung hat das vierte Jahr in Folge mehr als 1.200 Besatzungsmitglieder finanziell unterstützt. Das ist – insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin sehr schwierigen Ertragssituation vieler Schifffahrtsunternehmen – ein gutes Ergebnis für die Stiftung und natürlich damit auch für den Schifffahrtsstandort Deutschland sowie seinen wichtigen Nachwuchs an Fach- und Führungskräften.“
Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, ergänzt: „Da Kontinuität und Planungssicherheit für die ausbildenden Reedereien von entscheidender Wichtigkeit sind, wird die erfolgreiche Arbeit der Stiftung auch in 2017 fortgesetzt. Die Förderbeträge wie auch für die finanzielle Unterstützung der Fortbildung bleiben auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Sehr erfreulich ist auch, dass in den ersten beiden Jahren der Fortbildungsförderung bereits 4.400 Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt werden konnten.“
Neue Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2017 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen beachten).
Die Anträge 2017 für die finanzielle Unterstützung der Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal können ab dem 2. Quartal 2017 gestellt werden.
Die Stiftung teilt ergänzend mit, dass ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Berufsausbildung im ersten Quartal 2017 gestellt werden können. Die Antragsformulare sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal im Jahr 2017 können bei der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland ab dem 2. Quartal 2017 gestellt werden.
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland weist bereits jetzt darauf hin, dass die Abgabefrist für die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung für das 1. Quartal 2017 am 31.03.2017, 18:00 Uhr, endet.
Siehe hierzu www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/Förderung.
Download Pressemitteilung (PDF)Tätigkeit der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland hat weiterhin positive Auswirkungen.
Die Stiftung hat in 2015 die finanzielle Unterstützung nochmals auf über 21 Mio. € gesteigert.
Die Unterstützung der Berufsausbildung und der Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal wird angenommen.
Neue Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2016 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen beachten).
Zusätzlich fördert die Stiftung auch 2016 die Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal – Anträge hierfür können ab dem 2. Quartal 2016 gestellt werden.
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland geht 2016 in das vierte Jahr der erfolgreichen finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal.
Die Stiftung teilt mit, dass ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Berufsausbildung im ersten Quartal 2016 gestellt werden können. Die Antragsformulare sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland www.stiftung-schifffahrtsstandort.de zum Herunterladen hinterlegt.
„Die Ausbildungsförderung der Stiftung ist ein großer Erfolg. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Reedereien wird weiter auf hohem Niveau ausgebildet, und zwar sowohl von großen als auch kleineren Reedereien“, sagt Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. „Die Stiftung hat im Jahr 2015 mehr als 21 Mio. € an finanzieller Unterstützung für die Berufsausbildung und inzwischen auch Fortbildungsmaßnahmen vergeben. Damit konnte die Ausbildung und Qualifizierung deutscher Seeleute stabil gehalten werden.“
Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, ergänzt: „Die Anzahl der Reedereien, die erfolgreich Anträge bei der Stiftung gestellt haben, hat sich im letzten Jahr nochmals erhöht. Von der Tätigkeit der Stiftung profitierten nicht nur die ausbildenden Reedereien, sondern auch Besatzungsmitglieder, die sich auf eigene Kosten fortbilden. Die Stiftung wird die erfolgreichen Unterstützungsmaßnahmen zum Nutzen des Schifffahrtsstandortes auch in 2016 fortsetzen.“
Das bewährte Konzept samt den Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wird auf dem erfolgreichen Niveau beibehalten, seit letztem Jahr ergänzt durch eine Fortbildungsförderung.
Die Unterstützungsbeträge für die Berufsausbildung von Offizieren betragen deshalb in 2016 weiterhin 8.000 Euro pro Quartal bzw. bei zuvor arbeitslosen Offizieren für bis zu vier Quartale 9.500 Euro pro Quartal. Die Qualifizierung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher und anderen EU-Flaggen wird damit durch die Stiftung substantiell unterstützt und die Berufsausbildung am Standort Deutschland gerade auch in Krisenzeiten umfassend gesichert. Die Ausbildung von Schiffsmechanikern und Offiziersassistenten unterstützt die Stiftung weiterhin mit 3.500 Euro pro Quartal.
Daneben haben die Stiftungsgremien beschlossen, auch im Jahr 2016 auf Antrag Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal finanziell zu unterstützen. Die Anträge sind entweder von den Unternehmen oder den Fortzubildenden selbst zu stellen, je nachdem, wer die Fortbildungskosten zu tragen hat. Für die jeweilige Fortbildungsmaßnahme wird eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro für die Lehrgangskosten gewährt, wobei insgesamt höchstens 4.000 Euro pro Unterstützungsberechtigtem für 2016 gewährt werden.
Die Antragsformulare des Jahres 2016 für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung entsprechen im Wesentlichen den Anträgen des Jahres 2015 und sind bereits auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland hinterlegt und von dort herunterzuladen. Ausschließlich diese Antragsformulare des Jahres 2016 sind für das Antragsverfahren 2016 für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung zu verwenden.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal im Jahr 2016 können bei der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland ab dem 2. Quartal 2016 gestellt werden – von Unternehmen oder Fortzubildenden (je nachdem, wer die Kosten des Lehrgangs getragen hat).
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland weist bereits jetzt darauf hin, dass die Abgabefrist für die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung für das 1. Quartal 2016 am 31.03.2016, 18:00 Uhr, endet.
Siehe hierzu www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/Förderung
Download Pressemitteilung (PDF)Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland fördert auch im Jahr 2015 Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal.
Wie bereits für 2014 unterstützt die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auch für 2015 Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal, die als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sind.
Förderanträge sind entweder von den Unternehmen oder den Fortzubildenden bis spätestens zum 29.02.2016 um 18:00 Uhr an die Stiftung zu stellen.
Für förderwürdige Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) kann jeweils eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000,- Euro für die Lehrgangskosten gewährt werden, wobei insgesamt höchstens 4.000,- Euro pro Unterstützungsberechtigtem für 2015 gewährt werden.
„Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen unterstreicht die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland auch im Jahr 2015 den beachtlichen Erfolg ihrer Tätigkeit“ betont Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland.
„Die Stiftung spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung des maritimen Know-Hows in Deutschland“ erklärt Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „VDR, ver.di und VDKS arbeiten hier konstruktiv zusammen, um Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung am Standort zu sichern. Wir brauchen nun politische Unterstützung, um auch die dauerhafte Beschäftigung einheimischer Seeleute am Standort wirksam sichern zu können.“
Weitere Informationen zur Fortbildungsförderung finden Sie in der Kurzübersicht der Stiftung zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) 2015 durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland.
Download Pressemitteilung (PDF)Tätigkeit der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland hat positive Auswirkungen.
Die Stiftung hat in 2014 über 20 Millionen Euro für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung ausgezahlt.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2015 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden (Antragsfristen beachten).
Die Stiftung fördert erstmals zusätzlich die Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal – Anträge für Fortbildungsmaßnahmen 2014 können ab sofort bis spätestens Ende März 2015 gestellt werden.
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland geht in das dritte Jahr der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal:
Ab sofort können bei der Stiftung Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Berufsausbildung im ersten Quartal 2015 gestellt werden, die auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland zum Herunterladen hinterlegt sind.
„Das Stiftungskonzept wirkt!“, freut sich Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. „Es ist der Stiftung gelungen, die Ausbildungszahlen im Jahr 2014 nachweislich zu stabilisieren und im Vergleich zu 2013 mehr jungen Menschen einen Einstieg in die Seeschifffahrt zu ermöglichen. Die Vertreter von VDR, ver.di und VDKS haben Ende letzten Jahres in den Stiftungsgremien einstimmig ein weiterentwickeltes Förderkonzept der Stiftung verabschiedet – nunmehr werden auch Fortbildungsmaßnahmen gefördert. Die deutschen Reeder sichern so gemeinsam mit ver.di und VDKS das maritime Know-How in Deutschland“, betont Behrendt.
„Es ist ein beachtlicher Erfolg, dass die Stiftung bereits im zweiten Jahr ihrer Tätigkeit mehr als 20 Millionen Euro für die Unterstützung der Berufsausbildung von Seepersonal auskehren konnte“, ergänzt Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. „Die Stiftung leistet einen wichtigen Beitrag für die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern. Für die dauerhafte Ausbildungs- und insbesondere Beschäftigungssicherung von deutschen Seeleuten sind jedoch zusätzliche flankierende Maßnahmen der Politik dringend erforderlich“, unterstreicht Nagel.
Das bewährte Konzept samt den Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wurde beibehalten und durch eine Fortbildungsförderung ergänzt. Die Unterstützungsbeträge für die Berufsausbildung von Offizieren betragen weiterhin 8.000 Euro pro Quartal bzw. bei zuvor arbeitslosen Offizieren für bis zu vier Quartale 9.500 Euro pro Quartal. Damit unterstützt die Stiftung substantiell die Qualifizierung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge und anderen EU-Flaggen. Die Berufsausbildung am Standort wird dadurch auch in Krisenzeiten umfassend gesichert. Die Ausbildung von Schiffsmechanikern und Offiziersassistenten unterstützt die Stiftung weiterhin mit 3.500 Euro pro Quartal.
Daneben unterstützt die Stiftung erstmals auf Antrag auch Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) von nautischem und technischem Seepersonal. Die finanzielle Unterstützung erfolgt zunächst rückwirkend für das Jahr 2014, wobei die Frist zur Einreichung der Anträge 2014 am 31. März 2015 endet. Die Anträge sind entweder von den Unternehmen oder den Fortzubildenden zu stellen, die die Fortbildungskosten getragen haben. Für die jeweilige Fortbildungsmaßnahme wird eine finanzielle Unterstützung bis zu 3.000 Euro für die Lehrgangskosten gewährt, wobei insgesamt höchstens 4.000 Euro pro Unterstützungsberechtigtem für 2014 gewährt werden.
Die Antragsformulare des Jahres 2015 für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung entsprechen im Wesentlichen den Anträgen des Jahres 2014 und sind bereits auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland hinterlegt und von dort herunterzuladen. Ausschließlich diese Antragsformulare des Jahres 2015 sind für das Antragsverfahren 2015 für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung zu verwenden.
Zudem können ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal im Jahr 2014 bei der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland gestellt werden – von Unternehmen oder Fortzubildenden (je nachdem, wer die Kosten des Lehrgangs getragen hat).
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland weist darauf hin, dass die Abgabefristen für die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung für das Quartal I 2015 und auch für die Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2014 im Rahmen der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal am 31.03.2015, 18:00 Uhr, enden.
Siehe hierzu www.stiftung-schifffahrtsstandort.de/Förderung
Download Pressemitteilung (PDF)Senat der Freien und Hansestadt Hamburg informiert zusammen mit der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland und Reedereivertretern über die Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal und zeigt Wege zur Sicherung des Schifffahrts- Know hows am deutschen Standort auf.
Am 23.05.2014 lud Wirtschaftssenator Frank Horch, Pate der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, zu einem Empfang in den altehrwürdigen Kaisersaal des Hamburger Rathauses ein, um zusammen mit der Stiftung und Reedereivertretern über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten von Ausbildungsaktivitäten und Qualifizierungsmaßnahmen zu informieren.
Unter den Gästen befanden sich u.a. Vertreter unterschiedlichster Reedereien, die bekannt für ihre Ausbildungsanstrengungen und Ausbildungserfolge sind.
v.l.n.r.: Senator Frank Horch, MdB Uwe Beckmeyer, Hermann Ebel
Nach einer eindrucksvollen Begrüßungsansprache durch Senator Horch folgten Redebeiträge des Maritimen Koordinators der Bundesregierung, Herrn Uwe Beckmeyer MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sowie von Herrn Hermann Ebel, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. Hieran schloss sich eine von Herrn Ralf Nagel, Senator a.D., Vorstandsvorsitzender der Stiftung und Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR, moderierte lebhafte Diskussion über die geleistete Arbeit der Stiftung und die Ausbildungsbemühungen der Reedereien in der Seeschifffahrt an. Herr Rörd Braren, Inhaber der Rörd Braren Bereederungs-GmbH & Co. KG, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland und VDR-Präsidiumsmitglied, Herr Ernst-Peter Ebert, Leiter Personal / Versicherung, Bugsier-, Reederei- und Bergungs-Gesellschaft mbH & Co. KG, Herr Michael Ippich, Geschäftsführer der Hartmann Schiffahrts GmbH & Co. KG sowie Herr Alexander Tebbe, Geschäftsführender Gesellschafter der Auerbach Schifffahrt GmbH & Co. KG, gaben wertvolle Einblicke in die Praxis und bestätigten nachdrücklich die Bedeutung der Tätigkeit der Stiftung für die Ausbildung und Qualifizierung von nautischem und technischem Seepersonal am Schifffahrtsstandort Deutschland.
v.l.n.r.: Micheal Ippich, Ernst-Peter Ebert, Senator Frank Horch, Ralf Nagel (Senator a.D.), Rörd Braren, Alexander Tebbe
Unser besonderer Dank für die äußerst gelungene Veranstaltung gilt neben Herrn Senator Horch und der Wirtschaftsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg auch dem Maritimen Koordinator der Bundesregierung, Herrn Uwe Beckmeyer MdB, der sich die Zeit nahm, der Veranstaltung beizuwohnen und sie durch seinen Redebeitrag zu unterstützen.
Hermann Ebel, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, und Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch tauschen sich über die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, die Bedeutung seemännischer Ausbildung und die Perspektiven der maritimen Brache aus. Ein Interview der Zeitschrift des Verbandes Deutscher Reeder „Deutsche Seeschifffahrt“ – Ausgabe Dezember 2013.
Download Interview (PDF)Der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wurde die große Ehre der Patenschaftsübernahme durch Senator Frank Horch zuteil.
Jede Senatorin und jeder Senator der Freien und Hansestadt Hamburg übernimmt für die Dauer eines Jahres die Patenschaft für eine jeweils im vorigen Jahr in Hamburg gegründete Stiftung und unterstützt diese öffentlichkeitswirksam. Damit soll seitens des Senats die herausragende Bedeutung von Stiftungen für das Hamburger Gemeinwesen unterstrichen, weiteres Engagement gefördert und Hamburgs Stellung als Stiftungshauptstadt hervorgehoben werden. Da jeder Senator nur jeweils eine Patenschaft übernimmt, ist dies für die ausgewählte Einrichtung eine besondere Auszeichnung.
Neben der Gelegenheit zum persönlichen Austausch ergeben sich aus einer Patenschaftsübernahme nach den bisherigen Erfahrungen des Senats zahlreiche Möglichkeiten für inhaltliche Anknüpfungspunkte und die Vermittlung von Ansprechpartnern.
Die Urkundenübergabe erfolgte am 28. August 2013 im Hamburger Rathaus. Frank Horch, Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Freie und Hansestadt Hamburg, übergab die Patenschaftsurkunde an Hermann Ebel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung, sowie an die Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft der Stiftung, Tilo Wallrabenstein und Dr. Martin Kröger.
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