Die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal am Standort Deutschland soll forciert werden. Ziel des Förderkonzeptes ist es, ein möglichst großes Maß an Schifffahrts-Know-how in Form von hochqualifizierten Seeleuten am maritimen Standort Deutschland langfristig zu sichern. Die Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung der Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung durch die Stiftung sind in § 7 FIRG und der Satzung der Stiftung niedergelegt.
Im Einzelnen wird von der Stiftung auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schiffsmechanikern, Technischen Offiziersassistenten und Nautischen Offiziersassistenten sowie die Qualifizierung von Offizieren (sog. „Ausfahren der Patente“) gewährt. Diese finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung beträgt für die Ausbildung von Schiffsmechanikern, Technischen Offiziersassistenten und Nautischen Offiziersassistenten bis zu 10.500 Euro jährlich, für die Qualifizierung von Offizieren bis zu 24.000 Euro jährlich. Zudem ist ein Anreizsystem zur Ausbildung von arbeitslosen Jungoffizieren umgesetzt worden – der Förderzeitraum für Offiziere wird um bis zu 4 Quartale verlängert, soweit ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit nachgewiesen wird. Zusätzlich wird die Förderung für bis zu vier Quartale auf 7.125 Euro pro Quartal erhöht, wenn ein vorher arbeitsloser Offizier beschäftigt wird (was ebenfalls nachgewiesen werden muss).
Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die Ausbildungsplätze auf ihren Seeschiffen bereitstellen.
Die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung sind pro Quartal zu stellen, wobei die Frist zur Einreichung der Anträge 2022 im Original für das I. Quartal am 31. März 2022, für das II. Quartal am 30. Juni 2022, für das III. Quartal am 30. September 2022 und für das IV. Quartal 2021 am 02. Januar 2023, jeweils um 18.00 Uhr, endet.
Es gelten insbesondere folgende Bedingungen für die Schiffe, auf denen die Auszubildenden beschäftigt sind:
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung können (im Original) unter Verwendung des auf der Website hinterlegten Antragsformulars bei der Stiftung eingereicht werden. Weitere Details sind der Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung durch die Stiftung sowie den ausführlichen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung zu entnehmen.
Daneben unterstützt die Stiftung ab dem Jahr 2022 auf Antrag erneut das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) finanziell. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sein. Darüber hinaus können im Jahr 2022 erstmals auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsgängen zum Schiffsmechaniker sowie zum Technischen Offiziersassistenten finanziell unterstützt werden.
Das Angebot der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen richtet sich primär an Unternehmen, deren Mitarbeitende (Voraussetzung: zum Zeitpunkt der Fortbildungsmaßnahme bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Sollte eine Übernahme der Kosten der Fortbildungsmaßnahmen gegenüber den Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber nicht möglich sein, besteht für Fortzubildende ausnahmsweise die Möglichkeit, selbst den Antrag bei der Stiftung zu stellen.
Für den/die einzelne/n Fortzubildende/n können pro Antragsteller (Unternehmen) bzw. pro Arbeitgeber (Fortzubildende) höchstens zwei Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen im Jahr eingereicht werden. Ein Antrag kann dabei mehrere Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Die Frist zur Einreichung der Anträge 2022 endet am 28. Februar 2023, 18:00 Uhr.
Des Weiteren gelten insbesondere folgende Bedingungen bezüglich der absolvierten Fortbildungsmaßnahmen:
Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass die Fortzubildenden in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und für sie Sozialabgaben abgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung sowie Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen können (im Original) unter Verwendung des auf der Website hinterlegten Antragsformulars bei der Stiftung eingereicht werden.
Weitere Details sind der Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung bzw. von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung sowie den ausführlichen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung bzw. von Fortbildungsmaßnahmen zu entnehmen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen das Sekretariat der Stiftung (E-Mail: info@stiftung-schifffahrtsstandort.de, Tel: +49 40 35097-270) gern zur Verfügung.ö>