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Förderung

Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung

Die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal am Standort Deutschland soll unterstützt und forciert werden. Ziel des Förderkonzeptes der Stiftung ist es, ein möglichst großes Maß an Schifffahrts-Know-how in Form von hochqualifizierten Seeleuten am maritimen Standort Deutschland langfristig zu sichern. Die Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung der Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung durch die Stiftung sind in § 7 FIRG und der Satzung der Stiftung niedergelegt.

Im Einzelnen wird von der Stiftung auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schiffsmechaniker/innen, Technischen Offiziersassistent/innen, Nautischen Offiziersassistent/innen und Elektrotechnischen Offiziersassistent/innen sowie die Qualifizierung von Offizier/innen (sog. „Ausfahren der Patente“) gewährt. Die Förderbeträge der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung für das Förderjahr 2024 entsprechen denen des Vorjahres, nachdem die Förderbeträge bereits für das Förderjahr 2023 deutlich erhöht wurden. Für die Ausbildung von Schiffsmechaniker/innen, Technischen Offiziersassistent/innen, Nautischen Offiziersassistent/innen und Elektrotechnischen Offiziersassistent/innen beträgt die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung bis zu 14.000 Euro jährlich, für die Qualifizierung von Offizier/innen bis zu 32.000 Euro jährlich. Zudem ist ein Anreizsystem zur Ausbildung von arbeitslosen Jungoffizier/innen vorgesehen – der Förderzeitraum für Offizier/innen wird um bis zu vier Quartale verlängert, soweit ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit nachgewiesen wird. Zusätzlich wird die Förderung für bis zu vier Quartale auf 9.500 Euro pro Quartal erhöht, wenn ein/e zuvor arbeitslose/r Offizier/in beschäftigt wird (was ebenfalls nachgewiesen werden muss).

Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die Ausbildungsplätze auf ihren Seeschiffen bereitstellen.

Die Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung sind pro Quartal zu stellen, wobei die Frist zur Einreichung der Anträge 2024 im Original bzw. als Datei auf dem Serviceportal für das I. Quartal am 2. April 2024, für das II. Quartal am 1. Juli 2024, für das III. Quartal am 30. September 2024 und für das IV. Quartal 2024 am 02. Januar 2025, jeweils um 18.00 Uhr, endet.

Es gelten insbesondere folgende Bedingungen für die Schiffe, auf denen die Auszubildenden beschäftigt sind:

  • Eintragung in einem inländischen Schiffsregister
  • Führen der deutschen oder einer anderen EU- oder EWR-Flagge
  • Nichtführen der Bundesdienstflagge oder der Landesflagge eines deutschen Bundeslandes

Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass die Auszubildenden in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und für sie Sozialabgaben abgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Bedingungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen)

Daneben unterstützt die Stiftung auf Antrag das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) finanziell. Die Fortbildungsmaßnahmen müssen als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sein. Darüber hinaus können auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsgängen zum/zur Schiffsmechaniker/in sowie zum/zur Technischen Offiziersassistent/in finanziell unterstützt werden.

Das Angebot der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen richtet sich primär an Unternehmen, deren Mitarbeitende (Voraussetzung: zum Zeitpunkt der Fortbildungsmaßnahme bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Sollte eine Übernahme der Kosten der Fortbildungsmaßnahmen gegenüber den Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber nicht möglich sein, besteht für Fortzubildende ausnahmsweise die Möglichkeit, selbst den Antrag bei der Stiftung zu stellen.

Für das Antragsjahr 2024 hat die Stiftung die Höhe der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen erstmals angepasst. Der maximal förderbare Betrag je Fortbildungsmaßnahme beläuft sich nunmehr auf 3.600 Euro und die gesamte finanzielle Unterstützung je Unterstützungsberechtigter/m auf maximal 4.600 Euro für das Antragsjahr 2024. Für die finanzielle Unterstützung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung beträgt die Höchstförderung 3.200 Euro.

Für den/die einzelne/n Fortzubildende/n können pro Antragsteller (Unternehmen) bzw. pro Arbeitgeber (Fortzubildende) höchstens zwei Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen im Jahr eingereicht werden. Ein Antrag kann dabei mehrere Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Die Frist zur Einreichung der Anträge für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2024 endet am 28. Februar 2025, 18:00 Uhr.

Es gelten zudem insbesondere die folgenden Bedingungen bezüglich der absolvierten Fortbildungsmaßnahmen 2024:

  • Die Fortbildungsmaßnahme muss innerhalb des Jahres 2024 begonnen und abgeschlossen worden sein (für den Fall, dass sich der Zeitraum der Fortbildungsmaßnahme über den Jahreswechsel erstreckt, müssen die Bedingungen für Fortbildungsmaßnahmen beider Jahre erfüllt sein. In diesem Falle muss die Antragsstellung auf finanzielle Unterstützung der Fortbildung für das Jahr erfolgen, in welchem die Fortbildungsmaßnahme abgeschlossen wurde) und in Zusammenhang mit der Tätigkeit der/des Fortzubildenden auf einem Schiff stehen, welches die Förderbedingungen der Stiftung erfüllt (siehe Bedingungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) im Jahr 2024 im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland, Nr. 2 Absatz (3)).
  • Fortbildungsmaßnahmen, deren direkte Maßnahmenkosten (Lehrgangsgebühren) weniger als 250 € betragen, werden nicht durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland unterstützt (Bagatellgrenze). Aus mehreren Abschnitten bestehende Fortbildungsmaßnahmen (Refresher-Kurse), deren einzelne Maßnahmenkosten weniger als 250 € betragen, sind unterstützungsfähig, sofern der Gesamtbetrag der direkten Maßnahmenkosten dieser Fortbildungsmaßnahme mindestens 250 € beträgt und die Beantragung der Förderung aller Abschnitte dieser Fortbildungsmaßnahme in einem Antrag erfolgt. Gleichzeitig darf die finanzielle Unterstützung pro Fortbildungsmaßnahme 3.600 € nicht übersteigen, wobei nur die direkten Maßnahmenkosten (Lehrgangsgebühren) unterstützungsfähig sind.

Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass die Fortzubildenden in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und für sie Sozialabgaben abgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung sowie Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen können unter Verwendung des auf der Website hinterlegten Antragsformulars bei der Stiftung eingereicht werden. Die Antragstellung durch Unternehmen kann sowohl im Original als auch als Datei auf dem Serviceportal erfolgen.

Zur Nutzung des digitalen Antragsverfahrens ist ein persönlicher Zugang zum Serviceportal der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland erforderlich. Wenden Sie sich hierzu gern per E-Mail an das Sekretariat der Stiftung. Sie erhalten daraufhin die Nutzungsbedingungen, weitere Informationen sowie eine kurze Anleitung zum Serviceportal. Die Einrichtung Ihres persönlichen Zugangs zum Serviceportal erfolgt nach Rückübermittlung der unterzeichneten Nutzungsbedingungen.

Von Fortzubildenden selbst gestellte Anträge für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) sind weiterhin im Original bei der Stiftung einzureichen.

Weitere Details zur Förderung sind der Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung bzw. von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung sowie den ausführlichen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung bzw. von Fortbildungsmaßnahmen zu entnehmen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen das Sekretariat der Stiftung (E-Mail: info@stiftung-schifffahrtsstandort.de, Tel: +49 40 35097-270) gern zur Verfügung.

Weitere Informationen

Berufsausbildung

  • Antrag auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
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  • Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland für Unterstützungen ab dem 1. Januar 2024
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  • Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
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Fortbildung (Lehrgänge)

  • Antrag (Unternehmen) auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2024 (Lehrgängen) im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
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  • Antrag (Fortzubildende/r) auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2024 (Lehrgängen) im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
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  • Bedingungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) im Jahr 2024 im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
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  • Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen 2024 (Lehrgänge) durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland
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